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Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs

Rechtsanwalt Sven Predeschly, 02.05.2006

 

Zum 01.05.2006 treten verschiedene Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkataloges in Kraft.

Neu ist die Verpflichtung die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen – u.a. geeignete Reifen („Winterreifenpflicht“) und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage – wobei die Nichteinhaltung dieser Vorschrift mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 20,00 geahndet wird. Sofern es wegen der fehlenden Winterbereifung zu einer Verkehrsbehinderung kommt wird ein Bußgeld in Höhe von EUR 40,00 sowie 1 Punkt fällig.

Auch die Bußgelder für das Nichteinhalten des Mindestabstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug (sog. "Drängeln") werden angehoben. Wer eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h fährt, muss einen Mindestabstand von 5/10 seines halben Tachowertes einhalten, sonst wird ein Bußgeld in Höhe von EUR 40,00 sowie 1 Punkt fällig. Werden dagegen nur 4/10 des Mindestabstands eingehalten muss ein Bußgeld in Höhe von EUR 60,00 bezahlt werden, bei einem Mindestabstand unter 3/10 des halben Tachowerts fallen künftig EURO 100,00 sowie 4 Punkte an (bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einer Unterschreitung des Abstands von 3/10 des halben Tachowertes kommt ein Fahrverbot von 1 Monat hinzu). Unter Umständen - und dies wäre in jedem Einzelfall zu prüfen - ist die von der Polizei vorgenommene Abstandsmessung fehlerhaft, so dass gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann.  

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