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Rentenversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern 

Rechtsanwalt Sven Predeschly, 02.05.2006

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem vieldiskutierten Urteil vom 24.11.2005, Az: B 12 RA 1/04 R, entschieden, dass es bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht nicht auf die Verhältnisse der GmbH, sondern auf die des selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ankommt. Die Anwendung dieses Urteils hätte zur Folge, dass eine Rentenversicherungspflicht auch bei mehreren Arbeitnehmern und Auftraggebern eintritt sofern der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gesellschaft gründet, in der er eine beherrschende Stellung einnimmt.

Nach einem Beschluss der Deutschen Rentenversicherung wird das Urteil des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewandt, so dass es wie bisher ausreichend ist, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht des Gesellschafters von der Gesellschaft erfüllt werden.

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