Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Änderung der Umsatzsteuer zum 01.01.2007 

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Zum 01.01.2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% erhöht, so dass sich bei über den Jahreswechsel zu erbringenden Dienstleistungen bzw. zu fertigenden Rechnungen die Frage stellt welcher Steuersatz Anwendung findet. Entscheidend für die Anwendung des neuen Steuersatzes in Höhe von 19% ist ausschließlich der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung, nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder das Datum der Rechnung (siehe hierzu ergangenes BMF-Schreiben IV A 5, S 7210, 23/06). 

Sofern somit bereits im Jahr 2006 eine Rechnung über eine Leistung erstellt und die Leistung erst nach dem 01.01.2007 erbracht wird, muss die Rechnung bereits eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% ausweisen. Im umgekehrten Fall (Rechnung nach dem 01.01.2007 für im Jahr 2006 erbrachte Leistungen) ist eine Umsatzsteuer in Höhe von 16% auszuweisen.

Die Frage, ob bei Verträgen, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden und bei denen Leistungen nach dem 01.01.2007 erbracht werden, die erhöhte Umsatzsteuer auf den Kunden angewälzt werden kann ist im Einzelfall abzuklären und richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Hinsichtlich dieser Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unter bestimmten Umständen können auch Teilleistungen vor dem 31.12.2006 vereinbart werden mit der Folge, dass der geringere Umsatzsteuersatz von 16% Anwendung findet.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !

Das Internet-Angebot unserer Kanzlei - u.a. auch der obige Beitrag - dient ausschließlich der allgemeinen Information und jegliche Informationen werden ohne Gewähr erteilt. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht übernommen werden. Mit den veröffentlichten Informationen wird weder eine Beratung oder eine individuelle Auskunft erteilt noch kommt ein Mandatsverhältnis zustande.

 


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