Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Die anstehende GmbH-Reform
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Im Mai 2007 wurde von der Bundesregierung der
Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts, mit welchem die
deutsche GmbH international wettbewerbsfähiger werden soll, verabschiedet und
nun muss der Bundestag hierüber beraten und entscheiden. Das Gesetz soll die Gründung
einer GmbH in Deutschland erleichtern um diese Rechtsform gegenüber anderen
ausländischen Gesellschaftsformen (u.a. der englischen Limited) wettbewerbsfähiger
zu machen.
Als wesentliche Neuerung soll das
Mindeststammkapital von EUR 25.000,00 auf EUR 10.000,00 gesenkt werden und es
soll eine sog. Unternehmergesellschaft als Einstieg in die GmbH eingeführt
werden, bei welcher kein Mindeststammkapital zur Gründung erforderlich ist und
dieses nach und nach durch die Gewinne angespart werden kann/muss. Für
bestimmte Standardgründungen, bei welchen eine Mustersatzung
(Gesellschaftsvertrag) verwendet wird, soll die notarielle Beurkundung des
GmbH-Vertrages entfallen und nur noch eine öffentliche Beglaubigung der
Unterschriften erforderlich sein. Die Transparenz wird dadurch verbessert
werden, dass als Gesellschafter nur derjenige gelten soll, der in der
Gesellschafterliste eingetragen ist.
Durch das Gesetz wird auch die Übertragung,
Aufteilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen an der GmbH vereinfacht. Für
die Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH kommt es insoweit zu Verschärfungen
als die Ausschlussgründe, bei welchen man nicht zum GmbH-Geschäftsführer
bestellt werden kann, erweitert werden und zukünftig auch die Gesellschafter
bei einer zahlungsunfähigen/überschuldeten und führungslosen GmbH
verpflichtet sind Insolvenzantrag zu stellen; in letzterem Fall machen sich
ansonsten auch die Gesellschafter strafbar. Zudem muss die GmbH eine
zustellfähige inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen
lassen um sog. "kalte Firmenbestattungen" möglichst zu verhindern.
Weitere Änderungen soll es nach diesem
Gesetzentwurf im Bereich des Eigenkapitalersatzrechts sowie beim sog.
cash-pooling geben.
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© Sven Predeschly