Predeschly    Rechtsanwälte


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Die anstehende GmbH-Reform

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Im Mai 2007 wurde von der Bundesregierung der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts, mit welchem die deutsche GmbH international wettbewerbsfähiger werden soll, verabschiedet und nun muss der Bundestag hierüber beraten und entscheiden. Das Gesetz soll die Gründung einer GmbH in Deutschland erleichtern um diese Rechtsform gegenüber anderen ausländischen Gesellschaftsformen (u.a. der englischen Limited) wettbewerbsfähiger zu machen.

Als wesentliche Neuerung soll das Mindeststammkapital von EUR 25.000,00 auf EUR 10.000,00 gesenkt werden und es soll eine sog. Unternehmergesellschaft als Einstieg in die GmbH eingeführt werden, bei welcher kein Mindeststammkapital zur Gründung erforderlich ist und dieses nach und nach durch die Gewinne angespart werden kann/muss. Für bestimmte Standardgründungen, bei welchen eine Mustersatzung (Gesellschaftsvertrag) verwendet wird, soll die notarielle Beurkundung des GmbH-Vertrages entfallen und nur noch eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich sein. Die Transparenz wird dadurch verbessert werden, dass als Gesellschafter nur derjenige gelten soll, der in der Gesellschafterliste eingetragen ist.

Durch das Gesetz wird auch die Übertragung, Aufteilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen an der GmbH vereinfacht. Für die Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH kommt es insoweit zu Verschärfungen als die Ausschlussgründe, bei welchen man nicht zum GmbH-Geschäftsführer bestellt werden kann, erweitert werden und zukünftig auch die Gesellschafter bei einer zahlungsunfähigen/überschuldeten und führungslosen GmbH verpflichtet sind Insolvenzantrag zu stellen; in letzterem Fall machen sich ansonsten auch die Gesellschafter strafbar. Zudem muss die GmbH eine zustellfähige inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen lassen um sog. "kalte Firmenbestattungen" möglichst zu verhindern. 

Weitere Änderungen soll es nach diesem Gesetzentwurf im Bereich des Eigenkapitalersatzrechts sowie beim sog. cash-pooling geben. 

                    

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© Sven Predeschly