Predeschly    Rechtsanwälte


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Nochmals Finanzkrise: BGH nimmt Banken in die Pflicht bei Zinssatz-Swap-Verträgen


Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Der Bundesgerichtshof nimmt die Banken weiter in die Pflicht, bei sog. CMS Spread Ladder Swap-Verträgen, einem hochkomplex strukturierten und riskanten Produkt ist das Gericht der Auffassung, dass an die Risikodarstellung sehr hohe Anforderungen zu stellen sind. Dem Kunden muss in verständlicher und nicht verharmlosender Art und Weise deutlich gemacht werden, dass ein Verlustrisiko nicht nur ein "theoretisches" ist, sondern abhängig von der Entwicklung des "Spreads" real und ruinös sein kann. Im Ergebnis muss die Beratung gewährleisten, dass der Kunde bezüglich des Risikos den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die beratende Bank, weil dem Kunden nur so eine eigenverantwortliche Entscheidung ermöglicht wird (BGH Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10).


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© Sven Predeschly