Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -



 

 

Vereinsrecht und Datenschutz 

Rechtsanwalt Sven Predeschly

 

Das Landgericht Köln hat eine interessante und für das Vereinsrecht und die Bundesligavereine wichtige Entscheidung getroffen (LG Köln 27.09.2011, Az: 27 O 142/11). So wurde der 1. FC Köln verurteilt an Vereinsmitgliedern - die sich in der Aktion "FC Reloaded" für mehr Demokratisierung im .Verein durch Änderung der Satzung zusammengeschlossen hatten - verurteilt die Adressdaten aller Vereinsmitglieder herauszugeben um den Mitgliedern dieser Aktion auch die Chance zu eröffnen alle Mitglieder mit Informationen zu den anstehenden Satzungsänderungen zu informieren - dies hat der Vorstand des Vereins bislang abgelehnt. Sämtliche vom Vereinsvorstand vorgeschobenen Argumente eine Herausgabe der Daten zu vermeiden hat das Landgericht nicht gelten lassen, im Hinblick auf den Datenschutz hat das Gericht zu Recht darauf hingewiesen, dass in einem Verein diese Grundsätze nicht gelten und das Mitglied mit dem Eintritt in den Verein insoweit auf seine Rechte verzichtet hat und vielmehr zugestimmt hat alle den Verein betreffenden Informationen zu erhalten - unabhängig davon, ob diese von der Vereinsführung stammen oder von Dritten.

Dieses Urteil bestätigt auch die von der Aktion VfB 2011, welche von Rechtsanwalt Sven Predeschly beraten wird, von Anfang an gegenüber der Vereinsführung des VfB Stuttgart 1893 e.V. vertretene Rechtsauffassung, wonach das einzelne Vereinsmitglied einen Anspruch auf Herausgabe der Adressen der anderen Vereinsmitglieder hat. Es ist erfreulich, dass das Landgericht Köln hier Klarheit zugunsten der Vereinsmitglieder geschaffen hat.




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©  Sven Predeschly