Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Kfz-Herstellergarantie beeinträchtigt Verbraucher
Rechtsanwalt Sven Predeschly
Der Bundesgerichtshof hat am 06.07.2011 (Az: VIII ZR 293/10) entschieden, dass bei einer Kfz-Herstellergarantie eine Regelung, wonach die Garantie nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn der Käufer nicht regelmäßig Wartungen in Vertragswerkstätten durchgeführt hat, unwirksam ist. Sofern der Käufer für diese Garantie ein zusätzliches Entgelt bezahlt muss die Klausel so gestaltet sein, dass die Garantie nur dann nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn der streitige Mangel auch wirklich auf die unterlassene Wartung zurückzuführen ist - anderweitige Klauseln beeinträchtigen den Käufer unangemessen und sind daher unwirksam.
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© Sven Predeschly