Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Inhalt einer Kündigung wegen Eigenbedarfes (Mietrecht)
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10,
hat entschieden, dass es bei einer Kündigung eines
Wohnraummietverhältnisses wegen Eigenbedarfes ausreichend ist,
dass das Kündigungsschreiben den
Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von
anderen Gründen unterschieden werden kann. Es ist daher
grundsätzlich ausreichend, dass der Vermieter die
Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird,
und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der
Wohnung hat. Desweiteren sind dem Mieter bereits bekannte
Umstände im Kündigungsschreiben nicht zu wiederholen.
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© Sven Predeschly