Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Betriebskosten (Mietrecht)
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
Nach
einem Urteil des
Bundesgerichtshofs, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 340/10,
muss der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten - gestritten
wurde über die Müllgebühren - das
Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten. Dieser Grundsatz verpflichtet den
Vermieter bei Maßnahmen, die Einfluss auf die
Höhe der Nebenkosten haben, auf ein angemessenes
Kosten und Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu
nehmen. Macht der Mieter einen Verstoß gegen diesen Grundsatz
geltend muss der Mieter dies beweisen, bestehende Zweifel gehen zu
Lasten des Mieters. Der in der Praxis übliche
Hinweis auf einen gegenüber dem
"Betriebskostenspiegel für Deutschland" erhöhten
Betriebskostenansatz ist nicht ausreichend, da nach Ansicht des
Bundesgerichtshofes den auf empirischer Basis ermittelten
Betriebskostenzusammenstellungen kommt keine Aussagekraft im
Einzelfall zu.
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© Sven Predeschly