Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Betriebskosten (Mietrecht)

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 340/10, muss der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten - gestritten wurde über die Müllgebühren - das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten. Dieser Grundsatz verpflichtet den Vermieter bei Maßnahmen, die Einfluss auf die Höhe der Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten und  Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Macht der Mieter einen Verstoß gegen diesen Grundsatz geltend muss der Mieter dies beweisen, bestehende Zweifel gehen zu Lasten des Mieters. Der in der Praxis übliche Hinweis auf einen gegenüber dem "Betriebskostenspiegel für Deutschland" erhöhten Betriebskostenansatz ist nicht ausreichend, da nach Ansicht des Bundesgerichtshofes den auf empirischer Basis ermittelten Betriebskostenzusammenstellungen kommt keine Aussagekraft im Einzelfall zu.


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© Sven Predeschly