Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Kündigung einer separat angemieteten Garage (Mietrecht)

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Sofern mit einem Mieter ein Mietvertrag über eine Wohnung und gleichzeitig ein Mietvertrag über eine Garage besteht ist es rechtlich grundsätzlich schwierig "nur" die Garage zu kündigen. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr eine für den Vermieter günstige Entscheidung getroffen (Urteil vom 12.10.2011, Aktenzeichen VIII ZR 251/10) und die Kündigung der Garage dann zugelassen, wenn die Garage im Wohnungsmietvertrag nicht genannt ist und die Anmietung der Garage zeitlich später erfolgt ist, im entschiedenen Fall wurde der Vertrag über die Garage mündlich abgeschlossen und die Garage befand sich auch nicht auf demselben Grundstück wie die Wohnung - die Vermutung von selbständigen Verträgen konnte von den Mietern nicht widerlegt werden. 

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