Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen (Mietrecht)

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass ein Vermieter bei der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen keinen abstrakten "Sicherheitszuschlag" zusetzen darf, in dem entschiedenen Fall hat der Vermieter pauschal einen 10%-igen abstrakten Sicherheitszuschlag hinzugesetzt. Nach dem Urteil des BGH ist es nur zulässig bei der Anpassung der Vorauszahlungen eine konkret zu erwartende Entwicklung der künftigen Betriebskosten zu berücksichtigen (Urteil vom 28.09.2011, Aktenzeichen VIII ZR 294/10).

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