Predeschly    Rechtsanwälte


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Erneut Bankenhaftung: Lehman Brothers und Indexzertifikat

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Erneut hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Haftung von Banken zu befassen, diesmal wegen der Indexzertifikate der insolventen Bank Lehman Brothers. Bei der Beratung eines Kunden beim Kauf solcher Indexzertifikate sei es ausreichend, dass die Bank den Anleger über das Risiko aufklärt, dass der Anleger im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin bzw. Garantiegeberin das angelegte Kapital vollständig verliert (allgemeines Emittentenrisiko). Diese Aufklärung seitens der Bank muss immer, d.h. auch ohne konkrete Anhaltspunkte eines solchen Risikos erfolgen - eine darüber hinausgehende Aufklärung muss nicht erfolgen (BGH vom 27.09.2011, Az.: XI ZR 182/10). So muss die Bank beispielsweise nicht darauf hinweisen, dass ein Einlagensicherungssystem nicht greift.


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