Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Nacherfüllung beim Kaufvertrag umfasst auch Kosten des Ausbaus und des Einbaus (BGH)

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes - mit diesem wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt - hat der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung beim Kauf von Fliesen dem Käufer nicht nur mängelfreie Fliesen zu liefern, sondern auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Fliesen und den Einbau neuer Fliesen zu bezahlen. Der BGH (Urteil vom 25.01.2012, Az: VIII ZR 95/11) hat entschieden, dass in diesem Fall das BGB entsprechend der Europäischen Richtlinie auszulegen ist und die Lieferung einer mangelfreien Sache auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache erfasst. Der Verkäufer der Fliesen hat nur die Möglichkeit sich mit der Unverhältnismäßigkeit dieser Kosten zur Wehr zu setzen, dies jedoch auch nur im eingeschränkten Umfang.

 

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© Sven Predeschly