Predeschly Rechtsanwälte

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erteilt Provisionsabgabeverbot eine "Absage"

Rechtsanwalt Sven Predeschly

 

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stattgegeben. Der Kläger war als freier Versicherungsvermittler tätig, für die Vermittlung von Versicherungen erhält er von den Versicherungsgesellschaften Provisionszahlungen. Nach einer aus dem Jahr 1934 stammenden Rechtsverordnung, deren Einhaltung durch die Bafin überwacht wird, darf der Kläger keine Sondervergütungen (Teilprovisionen) an die Versicherungsnehmer (seine Kunden) weitergeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von der Bafin mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Passus in der Verordnung lautet wie folgt: „Den Versicherungsunternehmen und den Vermittlern von Versicherungsverträgen wird untersagt, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren.“ 

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat dem Kläger Recht gegeben, es hält das allgemein gehaltene Verbot der Gewährung von Sondervergütungen in irgendeiner Form für zu unbestimmt (Entscheidung 9 K 105/11.F).



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© Sven Predeschly