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eBay-Powerseller und Widerrufsrecht des Käufers 

Rechtsanwalt Sven Predeschly, 30.03.2006

 

Grundsätzlich steht einem Käufer über die eBay-Plattform ein Widerrufsrecht nach den Regelungen über den Fernabsatzvertrag zu sofern es sich bei dem eBay-Verkäufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Ein Unternehmer ist nach den gesetzlichen Vorschriften eine natürliche Person, die bei dem Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt. Die Frage wann eine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB vorliegt ist daher sowohl für den eBay-Käufer als auch den eBay-Verkäufer von erheblicher Bedeutung.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Mainz, Az: 3 O 184/04, ist bei einer hohen Anzahl von getätigten Verkäufen (hier 252 innerhalb von 2 ½ Jahren) sowie der Bezeichnung des eBay-Verkäufers als „PowerSeller“ zunächst davon auszugehen, dass es sich um einen Unternehmer handelt (Anscheinsbeweis) und daher dem eBay-Käufer ein Widerrufsrecht zusteht über welches ihn der eBay-Verkäufer belehren muss. Es obliegt sodann dem eBay-Verkäufer nachzuweisen, dass er nicht gewerblich gehandelt hat.

 

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