Predeschly Rechtsanwälte
Stuttgart
Plochingen
Berlin
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- Kanzlei am Feuersee -
Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel
Die Anwälte unserer Kanzlei
beraten und vertreten Sie bundesweit im Agrarrecht, insbesondere im
Bereich der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, der
Deutschen Kartoffelbedingungen, der Deutschen
Ölmühlenbedingungen sowie der Schiedsgerichtsbarkeit an den
deutschen Waren- und Produktenbörsen. Wir vertreten Sie
außergerichtlich sowie vor den Schiedsgerichten der deutschen
Waren- und Produktenbörsen so z.B. unter anderem den
Schiedsgerichten
- der Stuttgarter Waren- und Produktenbörse,
- der Mannheimer Waren- und Produktenbörse,
- der Frankfurter Waren- und Produktenbörse,
- der Wormser Waren- und Produktenbörse,
- der Hamburger Getreidebörse,
- der Bayrischen Waren- und Produktenbörse,
- der Nürnberger Produktenbörse,
- der Mitteldeutschen Waren- und Produktenbörse,
- der Bremer Getreide- und Futtermittelbörse,
- der Rheinischen Warenbörse zu Köln und Krefeld, etc.
Unsere Anwälte können hier
auf kangjährige Erfahrungen als Schiedsrichter, rechtlicher
Berater der Notierungskommissionen, etc. zurückblicken, die Ihnen
als Mandant zu gute kommt.
Bei einem Schiedsgericht handelt es sich um ein privates
Gericht, welches durch die Vereinbarung der jeweiligen Parteien ohne staatliche
Mitwirkung zusammentritt. Die Vorteile von
Schiedsgerichten sind darin zu sehen, dass i.d.R. solche Verfahren schneller
abgeschlossen werden können als bei staatlichen Gerichten und zudem gerade bei
hohen Streitwerten Kostenvorteile für die Parteien bestehen. Nachdem die
Schiedsgerichte häufig für einen bestimmten Sachbereich eingerichtet werden
(Kontrakte über Futtermittel, Bausachen, etc.) verfügen die Schiedsrichter in
der Regel über eine besondere Fachkompetenz auf diesem Gebiet.
Unsere Beratung umfasst u.a. die nachfolgenden Bereiche
- Einheitsbedingungen des Deutschen Getreidehandels
- Hamburger Getreide-Schlussscheine Nr. 4 für Lieferungen frei
Wasserfahrzeug, Nr. 7 für Einfuhranschluss- und
Inlandsgeschäfte cif,Nr. 7a für Transit- und
Exportgeschäfte cif, Nr. 16 für Geschäfte frei Waggon und
frei LKW,Probenahmebestimmungen zu den Hamburger
Getreide-Schlussscheinen,Zusatzbestimmungen zu den Hamburger Getreide-Schlussscheinen,Nr. 4, 7
und 16 sowie zu den Hamburger Futtermittel-Schlussscheinen Nr. I, II, IIa und
VII,Hamburger Hülsenfrucht-Kontrakt,Probenahmebestimmungen zum Hamburger Hülsenfrucht-Kontrakt
- Hamburger Futtermittel-Schlussscheine
- Deutsch-Niederländische Verträge
- Zusatzbestimmungen für den Handel mit Biogetreide und verwandten
Produkten
- Zusatzbestimmungen für den Handel mit Einzelfuttermitteln /
Agrarprodukten
- Ölmühlenbedingungen
- deutsche Kartoffelbedingungen (Berliner Vereinbarungen), etc.
Unsere Kanzlei ist insbesondere auf
schiedsgerichtliche Verfahren vor den Schiedsgerichten der Waren- und
Produktenbörsen spezialisiert und kann spezielle Kenntnisse u.a.
im Bereich der
Einheitsbedingungen des Deutschen Getreidehandels aufweisen.
Rechtsanwalt Gerhard Predeschly ist seit Jahrzehnten Schiedsrichter der
Südwestdeutschen Warenbörsen e.V. (Börsenplätze
Stuttgart, Mannheim, Frankfurt, Worms) und hat in dieser Zeit auch den
Syndikus der Börse vertreten sowie die Notierungen für
Getreide, Heizöl und Eier geleitet und juristisch überwacht.
Rechtsanwalt Sven Predeschly war in seiner Ausbildung persönlicher
Assistent des Syndikus der Südwestdeutschen Waren- und
Produktenbörsen und in diversen schiedsgerichtlichen Verfahren
außergerichtlich und gerichtlich tätig.
Wir sind die Spezialisten, fragen Sie uns.
Sprechen
Sie uns einfach an per e-mail
oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 !
© Sven Predeschly