Rechtsanwälte Heine Predeschly & Kollegen

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Erbrecht 

 

Dieses Rechtsgebiet umfasst unter anderem

 

        - die Erstellung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen

        - die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

        - die Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

        - die Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung bzw. sog. "Patiententestamenten" bzw. "Patientenverfügungen"

        - die Übernahme von Testamentsvollstreckungen.

 

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© 2005 Sven Predeschly