Predeschly Rechtsanwälte
Stuttgart
Plochingen
Berlin
Dresden
- Kanzlei am Feuersee -
Schenkungen zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
In Deutschland beschäftigen sich nach Umfragen nur sehr wenige Personen frühzeitig mit der Erbschaftsvorbereitung, so dass viele legale Möglichkeiten zur Vermeidung des Anfalls von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ungenutzt bleiben. Dies obwohl mit einer Verschärfung des Erbschaftssteuergesetzes, insbesondere auch im Hinblick auf bisher bevorzugtes Immobilienvermögen, zu rechnen ist.
Das Erbschaftssteuergesetz sieht in seiner bisherigen Fassung Freibeträge für den Ehegatten in Höhe von EUR EUR 500.000,00 (früher: 307.500,00) und für jedes Kind in Höhe von EUR 400.000,00 (früher: EUR 205.000,00) vor, wobei diese Freibeträge auch bei einer vorzeitigen Schenkung unter Lebenden genutzt werden können. Eine Schenkung unter Lebenden ist daher ein sinnvolles Mittel um das vorhandene Vermögen sicher an die nachfolgende Generation weitergeben zu können. Zwar behandelt das Gesetz solche Schenkungen hinsichtlich der Freibeträge und des Steuersatzes gleich wie einen Erbfall, jedoch kann nach Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung die Freibeträge erneut in Anspruch nehmen. Es besteht daher die Möglichkeit bei einer frühzeitigen Übertragung von Vermögen an die nachfolgende Generation erhebliche Vermögenswerte steuerfrei weitergeben zu können.
Wir beraten Sie gerne !
Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 6155850 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !
Das
Internet-Angebot unserer Kanzlei - u.a. auch der obige Beitrag - dient ausschließlich
der allgemeinen Information und jegliche Informationen werden ohne Gewähr
erteilt. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht übernommen werden. Mit den veröffentlichten
Informationen wird weder eine Beratung oder eine individuelle Auskunft erteilt
noch kommt ein Mandatsverhältnis zustande.
© Sven Predeschly