Predeschly    Rechtsanwälte


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Bundesgerichtshof entscheidet "Badenia-Fall" (Mietpool, Schrottimmobilien)

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

In seiner Entscheidung vom 20.03.2007, XI ZR 414/04, hat der Bundesgerichtshof ein Verfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen, bei welchem die Badenia Bausparkasse auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde. Der bisher eher als bankenfreundlich angesehene Senat des Bundesgerichtshofs hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, darauf hingewiesen, dass die Bausparkasse in institutioneller Weise mit den Vermittlern zusammen gearbeitet hat und dieser konkrete Wissensvorsprung auf Seiten der Bausparkasse eine Aufklärungspflicht auslöst. Insoweit kommt den Klägern nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Beweiserleichterung zugute, so dass die Kenntnis der Bausparkasse von der arglistigen Täuschung durch die Vermittler unterstellt und vermutet wird und die Bausparkasse im Prozess diese Vermutung widerlegen muss.

Dies muss nun vom Berufungsgericht – dem OLG Karlsruhe – geklärt und festgestellt werden.

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