Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Bundesgerichtshof entscheidet "Badenia-Fall" (Mietpool, Schrottimmobilien)
Rechtsanwalt Sven Predeschly,
In
seiner Entscheidung vom 20.03.2007, XI ZR 414/04, hat der Bundesgerichtshof ein
Verfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen, bei welchem die Badenia
Bausparkasse auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde. Der bisher eher als
bankenfreundlich angesehene Senat des Bundesgerichtshofs hat unter Bezugnahme
auf die Entscheidung vom 16. Mai 2006, XI ZR 6/04, darauf hingewiesen, dass die
Bausparkasse in institutioneller Weise mit den Vermittlern zusammen gearbeitet
hat und dieser konkrete Wissensvorsprung auf Seiten der Bausparkasse eine Aufklärungspflicht
auslöst. Insoweit kommt den Klägern nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine
Beweiserleichterung zugute, so dass die Kenntnis der Bausparkasse von der
arglistigen Täuschung durch die Vermittler unterstellt und vermutet wird und
die Bausparkasse im Prozess diese Vermutung widerlegen muss.
Dies muss nun vom Berufungsgericht – dem OLG Karlsruhe – geklärt und festgestellt werden.
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