Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -



 

 

Ausschluss des Vaters eines unehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Verweigerung der Zustimmung durch die Mutter ist verfassungswidrig

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der Väter von unehelichen Kindern. Die gesetzliche Regelung, wonach ein Vater eines unehelichen Kindes von der elterlichen Sorge vollständig ausgeschlossen werden kann sofern die Mutter des Kindes die Zustimmung hierzu verweigert ist verfassungswidrig, das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert hier eine andere und fairere Regelung zu schaffen. Zudem hat der Vater eines unehelichen Kindes bereits jetzt die Möglichkeit - so das Verfassungsgericht - seine ihm zustehenden Rechte geltend zu machen.

Es lohnt sich daher für Väter von unehelichen Kindern zumindest ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu führen.

zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts geht es hier.


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