Predeschly    Rechtsanwälte


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Rechtsanwalt Sven Predeschly gibt im Vorfeld der Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart Interview zu rechtlichen Aspekten

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Satzungsvorschläge und DFL Statuten – rechtliche Aspekte (14.07.2011):

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Sven Predeschly – Wirtschaftsanwalt und rechtlicher Berater von Vereinen – ist Vereinsmitglied des VfB Stuttgart und nimmt Stellung zu den Vorwürfen des Vereins die Opposition würde mit ihren Satzungsvorschlägen die DFL-Statuten (Lizenzierungsordnung) nicht beachten:
 
Aktion VfB 2011: Herr Predeschly, Ihr Kollege nimmt in den Informationen zur Mitgliederversammlung sehr kritisch Stellung zu den beantragten Satzungsänderungen.

RA Sven Predeschly: Dies ist richtig und hat mich in dieser Form – sowohl was Art und Ton der Stellungnahme angeht – sehr verwundert. Aus meiner Sicht kann man sich dies nur damit erklären, dass der Kollegen vom Verein und auch von Spielern des Vereins Mandate erhält und sich daher aufgrund dieser vorhandenen Bindungen eben auch in dieser Sache zugunsten des Vereins ausspricht.
 
Ich bin auch überrascht, dass die Vereinsführung hier auf Kosten der Mitglieder eine solche massive Wahlwerbung zugunsten des Kandidaten des Aufsichtsrates betreibt u.a. wurden die Mitglieder des Vereins ja auch von den Abteilungsleitern auf einem Briefbogen des Vereins angeschrieben und gebeten für den Kandidaten des Aufsichtsrates zu stimmen, dies dann auch noch mit einem gleichlautenden Schreiben welches allem Anschein nach von der Vereinsführung vorgegeben wurde. Wenn man bedenkt, dass die Gegenkandidaten diese Chance nicht hatten muss man sich schon die Frage stellen was sich die Vereinsführung des VfB unter einem fairen Wahlkampf vorstellt ? Aus meiner Sicht sind dies Vorgänge, die in einem Verein zumal in einem Proficlub der 1. Bundesliga nicht vorkommen sollten.
 
Aktion VfB 2011: Wie erklären Sie sich das ?
 
RA Sven Predeschly: Möglicherweise ist man eben nicht bereit einen Demokratisierungsprozess im Verein einzuleiten und den Mitgliedern gewisse Mitbestimmungsrechte zuzusprechen. Man sollte aber nie vergessen: mit den Satzungsänderungen soll nur erreicht werden, dass eine gewisse Anzahl von stimmberechtigten Mitgliedern dem Ehrenrat Vorschläge für Kandidaten präsentieren dürfen – mehr nicht !
 
Aktion VfB 2011: Auch aus der Geschäftsführung der DFL hat sich Herr Seifert gegen Änderungen ausgesprochen und auf Gefahren hingewiesen.
 
RA Sven Predeschly: Dies lässt sich unter anderem auch damit erklären, dass auch hier eine enge personelle Verflechtung besteht – Herr Staudt seines Zeichens Präsident des VfB Stuttgart sitzt im Aufsichtsrat der DFL. Der DFL würde es hier eigentlich auch gut zu Gesicht stehen sich in vereinsinterne Angelegenheiten nicht einzumischen – es gehört sicherlich nicht zur Aufgabe eines Geschäftsführers der DFL solche Statements abzugeben.
 
Aus der Stellungnahme von Herrn Seifert in den „Informationen zur Mitgliederversammlung“ kann man aber auch erkennen, dass sich dieser inhaltlich mit den beantragten Satzungsänderungen nicht befasst hat. Es handelt sich um eine allgemeine Stellungnahme so nach dem Motto „Weiter so.“.
 
Aktion VfB 2011: Ihr Kollege Schickhardt nennt die Satzungsänderungen und die Opposition eine „gefährliche Kombination“.

RA Sven Predeschly: Eine für mich überraschende und nicht nachvollziehbare Stellungnahme, die nur damit zu erklären sein dürfte, dass er schon für den Verein als Berater tätig war. Man sollte auch nicht vergessen, dass der Kollege – obwohl er hier beim VfB die DFL-Statuten und die Lizenzierungsordnung für so wichtig hält – beim TSV 1860 als Anwalt für den jordanischen Investor tätig gewesen ist und dessen Einstieg beim Verein begleitet hat und zudem an der Seite von Martin Kind (Hannover 96) als Rechtsanwalt gegen die Abschaffung der 50+1 Regelung kämpft – hier dürfte der Begriff „gefährliche Kombination“ aus meiner Sicht besser aufgehoben sein und ich denke vor diesem Hintergrund kann jedes Mitglied des Vereins die Stellungnahme des Kollegen entsprechend werten.
 
Anmerkung der Aktion VfB 2011: über die angesprochenen Aktivitäten von Rechtsanwalt Schickhardt kann man sich hier informieren …
 
 http://www.juve.de/nachrichten/deals/2011/05/1860-gerettet-schickhardt-mayer-kambli-und-hengeler-handeln-kompromiss-aus
 
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.tsv-1860-und-die-finanzen-1860:-wann-geht-bei-den-loewen-das-licht-aus-page7.ef897203-6fec-4f58-83d6-24c58c0ff4dd.html
 
Aktion VfB 2011: Der Vorwurf lautet § 4 Ziffer 9 der Lizenzierungsordnung werde nicht eingehalten, zudem könne es immer nur einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten geben.
 
RA Sven Predeschly: Das ist nicht nachvollziehbar und auch nicht richtig. Wenn man sich die Satzungen der Lizenzklubs ansieht wird man feststellen, dass es in vielen Vereinen üblich ist den Mitgliedern Vorschlagsrechte zu gewähren und zudem auch richtige Wahlen – man stelle sich vor mit mehreren Kandidaten – stattfinden. Ich erinnere nur an den Karlsruher SC, bei dem sich auch mehrer Kandidaten für das Amt des Präsidenten beworben haben und dem Karlsruher SC wurden weder Punkte abgezogen noch hat er die Lizenz verloren. Dies zeigt aus meiner Sicht, dass man vor der Mitgliederversammlung versucht mit Unwahrheiten die Mitglieder zu beeinflussen.
 
Anmerkung der Aktion VfB 2011: der Karlsruher SC hatte für das Amt des Präsidenten sogar 3 Kandidaten …
 
http://www.ksc.de/aktuelles/anzeigen/news/metzger-neuer-ksc-praesident/6.html
 
§ 4 Ziffer 9 der Lizenzierungsordnung schreibt nur vor, dass der Vorschlag über einen Wahlausschuss bzw. den Ehrenrat laufen muss damit dieser eine Kontrolle vornehmen kann – mehr nicht. Ansonsten ist der Verein in der Regelung seiner Satzung frei, in der gesamten Lizenzierungsordnung findet man keine Regelung, die es verbietet, dass ein solcher Vorschlag von Mitgliedern an den Wahlausschuss/Ehrenrat herangetragen werden kann. Die beantragten Satzungsänderungen beachten diese Bestimmungen, die Mitglieder tragen den Vorschlag an den Ehrenrat heran und dieser unterbreitet den Vorschlag dann der Mitgliederversammlung – somit alles konform mit DFL- Statuten und Lizenzierungsordnung.
 
Die Formulierung lautet folgendermaßen:
 
„9. Für einen Verein gilt zusätzlich, dass er in seiner Satzung sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die übrigen Mitglieder des Vorstandes wählt,nachdem zuvor ein Wahlausschuss den Vorsitzenden bzw. die Mitglieder des Vorstandes vorgeschlagen hat, oder ein von der Mitgliederversammlung in seiner Mehrheit gewähltes Vereinsorgan den Vorsitzenden und auch gegebenenfalls die übrigen Mitglieder des Vorstandes bestellt.Über diese Mindestvoraussetzungen hinaus soll die Satzung den Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (Anhang III zur LO) entsprechen.“
 
In diesem Absatz findet man keinerlei Regelung, wonach es nur einen Kandidaten geben darf bzw. wonach es keine Vorschlagsrechte von Mitgliedern an den Walausschuss/Ehrenrat geben darf. Es ist daher nicht ersichtlich weshalb dem VfB ein Punktabzug bzw. ein Lizenzentzug drohen sollte, sofern die Mitglieder einer Satzungsänderung zustimmen.
 
Aktion VfB 2011: Herr Schickhardt bezeichnet den VfB als demokratisch, keiner könne Präsident werden ohne die Mehrheit der Mitglieder hinter sich zu haben.

RA Sven Predeschly: Ich bin über das Demokratieverständnis des Kollegen überrascht, wenn er es als demokratisch bezeichnet, dass ich als Vereinsmitglied keinen Vorschlag für Kandidaten des Ehrenrates, Aufsichtsrates oder für das Präsidentschaftsamt vorschlagen kann oder dass bei Wahlen gerade einmal so viele Kandidaten vorgeschlagen werden wie es Ämter zu verteilen gibt ? Mein Demokratieverständnis sieht etwas anders aus, es spricht nichts dagegen, dass auch eine Gruppe von stimmberechtigten Mitgliedern Wahlvorschläge unterbreiten kann damit auch in den Organen etwas mehr Transparenz herrscht. Es weiß doch keiner nach welchen Kriterien der Aufsichtsrat den Kandidaten für das Präsidentenamt auswählt – und wenn er dann noch einen aus den eigenen Reihen zum Kandidaten bestimmt ist das nicht gerade förderlich in Sachen Demokratieverständnis und Transparenz.
 
Die Behauptung man könne ohne Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder nicht Präsident werden ist schlichtweg falsch, der Kollege hat die Regelung in der Satzung nicht berücksichtigt, wonach in einem 3. Wahlgang der Aufsichtsrat ohne Befragung der Mitglieder den Präsidenten bestimmt. Dies kann übrigens jedes Mitglied selbst in der Satzung nachlesen, so dass der Vorwurf des Kollegen die Opposition habe „nicht einmal die Vereinssatzung richtig gelesen“ als unsachlich zu qualifizieren ist.
 
Man sollte den stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins durchaus zutrauen richtige Entscheidungen zu treffen – man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die aktuelle Vereinsführung solche Entscheidungen der Mitglieder nicht wünscht.
 
Aktion VfB 2011: Herr Predeschly, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Das Interview finden Sie hier.

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