Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Neues zum nachehelichen Unterhalt (Scheidungsunterhalt)

Rechtsanwalt Sven Predeschly,

 

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen die Stellung des zum Unterhalt Verpflichteten gestärkt, insbesondere im Hinblick auf eine Befristung (zeitliche Einschränkung) des nachehelichen Unterhaltes. So muss der Unterhaltsberechtigte im Einzelfall vortragen (sekundäre Darlegungslast) welche berufliche Entwicklung er ohne die Eheschließung genommen oder zu erwarten gehabt hätte, welche Aufstiegs- und Qualifikationsmöglichkeiten in seinem speziellen Berufsfeld für ihn vorhanden gewesen wären und ob er hierfür eine genügende Bereitschaft aufgebracht hätte (BGH vom 26.10.2011, Az: XII ZR 162/09). Dieser Vortrag muss von derjenigen Person kommen, die von der anderen Seite nachehelichen Unterhalt begehrt.

Das Prozessgericht muss diese Umstände und diesen Parteivortrag umfassend würdigen, gegebenenfalls muss das Gericht zu den streitigen Fragen Beweis erheben. Die Entscheidung muss auch erkennen lassen, dass das Familiengericht alle wesentlichen Faktoren bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat (BGH vom 21.09.2011, XII ZR 121/09).

Hier gibt es auch in Altfällen Möglichkeiten den Unterhalt nachträglich zu befristen bzw. einzuschränken - lassen Sie sich beraten !

 

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !

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