Predeschly    Rechtsanwälte


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- Kanzlei am Feuersee -


 

 

Unsere Expertise im Bereich Baustoffhandel, diesmal zum Thema "Fliesen"

Rechtsanwalt Sven Predeschly, Dezember 2011

 

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind seit Jahrzehnten im Bereich des Baustoffhandels beratend und prozessbegleitend tätig, u.a. haben unsere Anwälte teilweise ihre Ausbildung in der Rechtsabteilung von bundesweit tätigen Unternehmen im Bereich des Baustoffhandels absolviert. Desöfteren ist in der Prxis daher auch die Qualität von an den Endkunden und/oder den Fliesenleger ausgelieferten Fliesen streitig - dies ist dann eine Frage, die auch vor Gericht nur unter Zuhilfenahme eines gerichtlichen Sachverständigen geklärt werden kann. Bei der Beurteilung dieser Frage hat der Sachverständige diverse spezielle DIN-Normen zu berücksichtigen, einen kleinen Überblick soll der vorliegende Artikel bieten:

Als Kriterium für die Gebrauchseigenschaften von Fliesen gelten im wesentlichen die Wasseraufnahmefähigkeit, die Frostbeständigkeit, die Rutschsicherheit und die Beständigkeit der Oberfläche der Fliesen gegenüber Abrieb (sogenannte Abriebgruppe).         Hierbei werden Keramikfliesen in Fliesen erster und zweiter Wahl eingeteilt, wobei sowohl optische wie auch qualitative Anforderungen an die Glasur, die Oberfläche, die Maßhaltigkeit und die Wasseraufnahmefähigkeit gestellt werden.

Durch die Norm DIN EN ISO 14411 werden die Keramikfliesen und Platten nach deren Wasseraufnahmevermögen in 5 Gruppen wie folgt aufgeteilt:

 I a) höchstens 0,5 % Massen-% Wasser Aufnahmevermögen
 I b) höchstens 3 % Massen-% Wasser Aufnahmevermögen
II a) höchstens 3 % bis 6 % Massen-% Wasser Aufnahmevermögen
II b) höchstens 6 % bis 10 % Massen-% Wasser Aufnahmevermögen

Diese Prüfung erfolgt nach DIN EN ISO 10545.

Als frostbeständig und damit für den Außenbereich geeignet sind nur Fliesen der Gruppen I a und I b einzustufen. Zum Außenbereich zählen hier auch Fliesen, die auf überdachten Flächen vor Niederschlägen zwar geschützt verlegt wurden, auch diese Fliesen müssen dort jedoch frostbeständig sein.

Die Abriebfestigkeit (Abrieb) der Fliesen, d.h. deren theoretischen Beanspruchung der Glasur in der Nutzung wird mit einer Prüfung nach DIN EN ISO 10545-7 simuliert und die Fliesen je nach Abriebfestigkeit in verschiedene Klassen eingeteilt. Bei dieser Prüfung wird mit einer Maschine unter Zugabe von Wasser und definierten Schleifmitteln ein künstlicher Abrieb ermittelt und die Fliesen in die jeweilige Abriebgruppe wie folgt eingeteilt. Als Ergebnis dieser Prüfung erhält man einen Wert, welcher angibt, bei welcher Anzahl der Umdrehungen sich eine sichtbare Veränderung an der Oberfläche der Fliesen ergibt und dieser Wert wird dann für eine Klassifizierung benutzt. Durch das Rotieren einer scheuernden Last wird Reibung auf der glasierten Oberfläche erzeugt und die erzeugte Beschädigung wird bewertet und sodann die Fliesen in jeweilige Abnutzungsklassen eingestuft.

Klassen        Umdrehungen                typische Anwendungen/Bestimmungsort

0                    100                            in der Regel nur theoretischer Wert

1                    150                            z.B. Barfuß und Hausschuhbereich, überwiegend Badezimmer in Privatwohnungen, Widerstandsgrad gering

2                    600                            z.B. leichte Beanspruchung im Wohnbereich, ausgenommen Eingang und Küche, Widerstandsgrad schwach

3                    750 bis 1500                z.B. in allen Wohnbereichen oder auf Balkonen, auch Eingang und Küche, sofern diese entsprechend geschützt sind. Wohnbereiche vermeiden, die direkt mit dem Außenbereich verbunden sind. Widerstandsgrad mittel

4                    2100 bis 6000/12000    z.B. bei hohen Beanspruchungen in Hauseingängen, Wohnbereiche oder tertiär, auch wenn sie mit dem Außenbereich verbunden sind, Widerstandsgrad hoch

5                    über 12000                 bei höchster Beanspruchung, z.B. Garagen, Räume die einer starken Abnutzung unterliegen, wie z.B. Büros, Hotels, Restaurant und leichter Handel, Widerstandsgrad sehr hoch

Bei den unglasierten keramischen Fliesen wird die Abriebfestigkeit und der Tiefenverschleiß nach DIN EN ISO 10545/6 ermittelt, wobei mit Schmelzgrund und einer speziellen Schleifscheibe der anfallende Abrieb gemessen wird. Je höher dieser Wert ist desto resistenter gegen Verschleiß ist die Keramik-Fliese.

Die Rutschfestigkeit bzw. Rutschsicherheit von Fliesen wird nach DIN 51130 eingestuft und zwar in R-Werte. Je höher hierbei die hinter dem R stehende Zahl ist um so rutschhemmender und damit schlechter reinigungsfähig ist der Belag.

R-9          Haftreibwert minimum, Neigungswinkel von 6-7°
R-10        Haftreibwert erhöht, Neigungswinkel von 10-19°
R-11        Haftreibwert erhöht hoch 2, Neigungswinkel von 19-27°
R-12        Haftreibwert groß, Neigungswinkel von 27-35°
R-13        Haftreibwert sehr groß, Neigungswinkel von über 35°

Bei Keramiken von naß belasteten Barfuß-Bereichen werden diese nach DIN 51097 geprüft und in die Bewertungsgruppen nach GUV-I 8527, B und C eingeteilt.

Die Feuerbeständigkeit wird nach UNI EN ISO 1055-13 geprüft.

Die Fleckempfindlichkeit nach UNI EN ISO 10545-14.

 

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