Predeschly Rechtsanwälte
Stuttgart
Plochingen
Berlin
Dresden
- Kanzlei am Feuersee -
Unsere Expertise im Bereich Baustoffhandel, diesmal zum Thema "Fliesen"
Rechtsanwalt Sven Predeschly, Dezember 2011
Die
Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind seit Jahrzehnten im Bereich
des Baustoffhandels beratend und prozessbegleitend tätig, u.a.
haben unsere Anwälte teilweise ihre Ausbildung in der
Rechtsabteilung von bundesweit tätigen Unternehmen im Bereich
des Baustoffhandels absolviert. Desöfteren ist in der Prxis
daher auch die Qualität von an den Endkunden und/oder den
Fliesenleger ausgelieferten Fliesen streitig - dies ist dann eine
Frage, die auch vor Gericht nur unter Zuhilfenahme eines gerichtlichen
Sachverständigen geklärt werden kann. Bei der
Beurteilung dieser Frage hat der Sachverständige diverse
spezielle DIN-Normen zu berücksichtigen, einen kleinen
Überblick soll der vorliegende Artikel bieten:
Als Kriterium für die Gebrauchseigenschaften von
Fliesen gelten im wesentlichen die
Wasseraufnahmefähigkeit, die
Frostbeständigkeit, die Rutschsicherheit und die
Beständigkeit der Oberfläche der Fliesen
gegenüber Abrieb (sogenannte Abriebgruppe).
Hierbei werden
Keramikfliesen in Fliesen erster und zweiter Wahl eingeteilt,
wobei sowohl optische wie auch qualitative Anforderungen an
die Glasur, die Oberfläche, die Maßhaltigkeit
und die Wasseraufnahmefähigkeit gestellt werden.
Durch die Norm DIN
EN ISO 14411 werden die Keramikfliesen und Platten
nach deren Wasseraufnahmevermögen in 5 Gruppen wie
folgt aufgeteilt:
I a) höchstens 0,5 % Massen-% Wasser
Aufnahmevermögen
I b) höchstens 3 % Massen-% Wasser
Aufnahmevermögen
II a) höchstens 3 % bis 6 % Massen-% Wasser
Aufnahmevermögen
II b) höchstens 6 % bis 10 % Massen-% Wasser
Aufnahmevermögen
Diese Prüfung erfolgt nach DIN EN ISO 10545.
Als frostbeständig und damit für den
Außenbereich geeignet sind nur Fliesen der Gruppen I a
und I b einzustufen. Zum Außenbereich zählen
hier auch Fliesen, die auf überdachten Flächen
vor Niederschlägen zwar geschützt verlegt
wurden, auch diese Fliesen müssen dort jedoch
frostbeständig sein.
Die Abriebfestigkeit (Abrieb) der Fliesen, d.h. deren
theoretischen Beanspruchung der Glasur in der Nutzung wird mit
einer Prüfung nach DIN EN ISO 10545-7
simuliert und die Fliesen je nach Abriebfestigkeit in
verschiedene Klassen eingeteilt. Bei dieser Prüfung
wird mit einer Maschine unter Zugabe von Wasser und
definierten Schleifmitteln ein künstlicher Abrieb
ermittelt und die Fliesen in die jeweilige Abriebgruppe wie
folgt eingeteilt. Als Ergebnis dieser Prüfung
erhält man einen Wert, welcher angibt, bei welcher
Anzahl der Umdrehungen sich eine sichtbare
Veränderung an der Oberfläche der Fliesen
ergibt und dieser Wert wird dann für eine
Klassifizierung benutzt. Durch das Rotieren einer scheuernden
Last wird Reibung auf der glasierten Oberfläche erzeugt
und die erzeugte Beschädigung wird bewertet und sodann
die Fliesen in jeweilige Abnutzungsklassen eingestuft.
Klassen
Umdrehungen
typische Anwendungen/Bestimmungsort
0
100
in der
Regel nur theoretischer Wert
1 150 z.B. Barfuß und Hausschuhbereich, überwiegend Badezimmer in Privatwohnungen, Widerstandsgrad gering
2 600 z.B. leichte Beanspruchung im Wohnbereich, ausgenommen Eingang und Küche, Widerstandsgrad schwach
3 750 bis 1500 z.B. in allen Wohnbereichen oder auf Balkonen, auch Eingang und Küche, sofern diese entsprechend geschützt sind. Wohnbereiche vermeiden, die direkt mit dem Außenbereich verbunden sind. Widerstandsgrad mittel
4 2100 bis 6000/12000 z.B. bei hohen Beanspruchungen in Hauseingängen, Wohnbereiche oder tertiär, auch wenn sie mit dem Außenbereich verbunden sind, Widerstandsgrad hoch
5
über 12000
bei höchster
Beanspruchung, z.B. Garagen, Räume die einer
starken Abnutzung unterliegen, wie z.B. Büros,
Hotels, Restaurant und leichter Handel, Widerstandsgrad
sehr hoch
Bei den unglasierten keramischen Fliesen wird die
Abriebfestigkeit und der Tiefenverschleiß nach DIN EN ISO 10545/6
ermittelt, wobei mit Schmelzgrund und einer speziellen
Schleifscheibe der anfallende Abrieb gemessen wird. Je
höher dieser Wert ist desto resistenter gegen
Verschleiß ist die Keramik-Fliese.
Die Rutschfestigkeit bzw. Rutschsicherheit von Fliesen wird nach
DIN 51130 eingestuft und zwar in R-Werte. Je höher
hierbei die hinter dem R stehende Zahl ist um so rutschhemmender
und damit schlechter reinigungsfähig ist der Belag.
R-9
Haftreibwert minimum, Neigungswinkel von
6-7°
R-10
Haftreibwert erhöht, Neigungswinkel von
10-19°
R-11
Haftreibwert erhöht hoch 2, Neigungswinkel von
19-27°
R-12
Haftreibwert groß, Neigungswinkel von 27-35°
R-13
Haftreibwert sehr groß, Neigungswinkel von
über 35°
Bei Keramiken von naß belasteten
Barfuß-Bereichen werden diese nach DIN 51097
geprüft und in die Bewertungsgruppen nach GUV-I 8527, B
und C eingeteilt.
Die Feuerbeständigkeit wird nach UNI EN ISO 1055-13
geprüft.
Die Fleckempfindlichkeit nach UNI EN ISO 10545-14.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an per e-mail oder unter Telefon +49 (0) 711 - 61558510 (Ansprechpartner Rechtsanwalt Sven Predeschly) !
Das Internet-Angebot unserer Kanzlei - u.a. auch der obige Beitrag - dient ausschließlich der allgemeinen Information und jegliche Informationen werden ohne Gewähr erteilt. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht übernommen werden. Mit den veröffentlichten Informationen wird weder eine Beratung oder eine individuelle Auskunft erteilt noch kommt ein Mandatsverhältnis zustande.
© Sven Predeschly