Predeschly Rechtsanwälte
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- Kanzlei am Feuersee -
Die Bonusmeilen für dienstliche Flüge stehen dem Arbeitgeber zu (BAG, "miles and more")
Rechtsanwalt Sven Predeschly
Das
Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 11.04.2006, Az: 9 AZR 500/05,
eine vieldiskutierte Frage zugunsten der Arbeitgeber / Unternehmen entschieden.
Der Kläger
war bei seinem Arbeitgeber als Verkaufsleiter angestellt und hat aufgrund dieser
Anstellung diverse dienstliche Flugreisen angetreten, deren Kosten vom
Arbeitgeber getragen worden sind. Für die Flugreisen hat der Kläger im Rahmen
eines Vielfliegerprogramms der Fluggesellschaft (miles & more) Bonusmeilen
bzw. Bonuspunkte gutgeschrieben bekommen. Der Arbeitgeber untersagte dem Kläger
diese Bonusmeilen für private Flüge zu verwenden wogegen sich der Kläger vor
dem Arbeitsgericht zur Wehr setzte.
Das
Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer nach § 667 2. Alt.
BGB verpflichtet ist seinem Arbeitgeber alles herauszugeben, was er aus der
Geschäftsbesorgung bzw. dem Arbeitsverhältnis erlangt. Diese Verpflichtung zur
Herausgabe gilt für sämtliche Vorteile, soweit sie dem Arbeitnehmer von einem
Dritten nicht nur bei Gelegenheit, sondern auf Grund eines inneren Zusammenhangs
mit dem Arbeitsverhältnis gewährt worden sind. Deshalb stehen auch die
Sondervorteile aus dem miles-and-more-Programm ausschließlich dem Arbeitgeber
zu.
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